Am Besten besuchen Sie uns in unserer Sprechstunde, informieren sich unverbindlich und füllen bei Interesse unseren Mietinteressentenbogen aus.
Bei Eintritt in unsere Genossenschaft erwerben Sie satzungsgemäß vier Geschäftsanteile a´ € 160,-- zzgl. einer einmaligen Eintrittsgebühr in Höhe von € 75,-- (Gesamtkosten € 715,--).
Aus der Mitgliedschaft begründet sich satzungsgemäß das Recht auf die Überlassung einer Genossenschaftswohnung aus unserem Bestand. Selbstverständlich können wir Ihnen nur freigewordene Wohnungen anbieten. Derzeitig finden ca. 17 Wohnungswechsel im Jahr statt. Die Genossenschaftsanteile können zm Ablauf des übernächsten Jahres jeweils zum Jahresende gekündigt werden, wenn kein Bedarf an einer unserer Wohnungen mehr besteht. Die Anteile werden dann unverzinst zurück gezahlt.
Ziel einer Genossenschaft ist, die Mieten für Ihre Mitglieder so günstig wie möglich zu gestalten. Überschüsse werden zum Wohle aller verwendet. Eine Eigenbedarfskündigung ist ausgeschlossen.
Der Mieter ist mit seinen Genossenschaftsanteilen Miteigentümer an der Genossenschaft.
Bei uns sind Familien, Kinder, Singles, Paare und Senioren gleicher-maßen willkommen.
Der Gemeinschaftsgedanke bietet Raum für Mitbestimmung und Sicherheit.